Immobilienrecht

Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie geht es um viel Geld für Käufer und Verkäufer. Viele Käufer nehmen erhebliche Kredite auf, um den Kauf der eigenen vier Wände finanzieren zu können. Der Kauf einer Immobilie ist dabei kein Alltagsgeschäft und unterscheidet sich in seiner rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag. Aus mangelnder Rechtskenntnis erkennen Käufer und Verkäufer häufig nicht ihr jeweiliges Sicherungsbedürfnis. Der Gesetzgeber hat daher beim Grundstückskauf die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben. Wir begleiten Verkäufer und Käufer durch den Vertrag und seine Abwicklung und beraten bei den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden. Wir kennen bewährte Vertragsklauseln, passen sie ständig neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen an, nehmen auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten Rücksicht und beachten die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung und der Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten.

Oft werden Häuser oder Wohnungen verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind oder vom Verkäufer saniert werden sollen. Der Verkäufer wird hier als Bauträger bezeichnet.

Der Bauträgervertrag ist wesentlich komplexer als der übliche Grundstückskaufvertrag, was den Gesetzgeber zur Verabschiedung entsprechender Verbraucherschutzgesetze, insbesondere der Makler- und Bauträgerverordnung veranlasst hat. Als Notare achten wir bei der Formulierung des Vertrages genauestens auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bauträger-
verträge

Professionelle Investoren

Als professionelle Investoren nutzen Sie häufig komplexere Modelle zur Investition in Immobilien. Hier beraten wir Sie gern und erarbeiteten mit Ihnen gemeinsam ein Konzept, das Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Unser Wissen und unsere Erfahrung in speziellen Bereichen des Immobiliengeschäfts und unsere organisatorische Einbindung in die für den Grundstücksverkehr maßgeblichen Strukturen kommt Ihnen dabei zur Hilfe.

Wir stehen Ihnen bei der Beratung von Immobilienschenkungen wie etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung. Die Absicherung des Schenkers steht hierbei im Vordergrund, etwa durch die Vereinbarung von Nießbrauchs- und Wohnrechten sowie Rücktrittsrechten. Einen zentralen Stellenwert hat dabei immer auch die Einschätzung der steuerlichen Gegebenheiten sowie ggf. der Vermögensschutz („asset protection“) gegenüber dem Zugriff von Gläubigern und Sozialhilfeträgern. Auch bei speziellen Fragen der Vermögensnachfolge, wie etwa der Errichtung eines Familienpools stehen wir Ihnen zur Seite.

Immobilien-
schenkung