Sonstige Tätigkeiten

Vorsorge-
vollmachten

Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit können Sie jederzeit in ein Abhängigkeitsverhältnis führen. Wenn Sie in diesem Fall nicht mehr selber handeln können und keine Vorsorge getroffen haben, kann das Gericht für Sie einen Betreuer einsetzen. Die Person des Betreuers bestimmt das Gericht. Es ist nicht an Vorschläge des Betroffenen oder seiner Angehörigen gebunden.

Wollen Sie dies verhindern, können sie mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. In dieser Vollmacht können Sie regeln, dass diese Person sowohl Ihre vermögensrechtlichen (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall, Bankgeschäfte etc.) als auch Ihre persönlichen Angelegenheiten (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Einsicht in die Krankenakte etc.) regeln darf.

Eine Patientenverfügung enthält Anweisungen an den Arzt für eine medizinische Behandlung bei schweren und schwersten Krankheiten. In ihr kann unter anderem geregelt werden, in welchem Umfang in solchen Fällen Körperfunktionen künstlich aufrechterhalten werden sollen, ob Transplantationen vorgenommen werden und in welchem Umfang Maßnahmen der passiven Sterbehilfe gestattet sein sollen. Die Patientenverfügung wird (missverständlich) auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament im Rechtssinne handelt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung.

Patienten-
verfügung